Integrität

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Integrität

Wir von Credendo – Short-Term Non-EU Risks fühlen uns verpflichtet, unseren Kunden den besten Service zu bieten. Aus diesem Grund passen wir unsere Verfahren und Tools kontinuierlich an, um sicherzustellen, dass wir unsere Dienstleistungen mit größter Sorgfalt und Professionalität zur Verfügung stellen. Unsere Tätigkeit ist geprägt von Ehrlichkeit und geschäftsethischen Werten, sowie von der ständigen Einhaltung aller Gesetze, Regeln, Bestimmungen und Best Practices unserer Branche.

Behörden, die unsere Arbeit beaufsichtigen

Unsere Geschäftsaktivitäten werden reguliert und überwacht.

  • Unsere Lizenz (Nr. 2385) zur Betreibung des Kreditversicherungsgeschäfts (Sparte 14) und des Kautionsgeschäfts (Sparte 15) haben wir von der Belgischen Nationalbank erhalten, die für die Aufsicht (sog. prudential supervision) verantwortlich ist. Der Hauptsitz der Belgischen Nationalbank befindet sich in der: de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel.
  • Die belgischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen und Märkte (Financial Services and Markets Authority – FSMA) stellt sicher, dass wir uns entsprechend den Regeln zur Gewährleistung eines ehrlichen Versicherungsmarktes verhalten. Der Hauptsitz der FSMA befindet sich in der: Congresstraat 12-14, 1000 Brüssel.
  • wir über den „Europass“ (European Passport) für alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums verfügen, mit dem alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die drei EWR-EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) zu einem Binnenmarkt mit gemeinsamen Grundprinzipien vereinigt werden. Dieser Europass erlaubt uns, Versicherungspolicen mit Unternehmen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum abzuschließen;
  • wir für unsere Niederlassungen in Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Niederlande und Italien Verträge mit den lokalen Aufsichtsbehörden geschlossen haben, die unsere Tätigkeiten vor Ort überwachen.

Verhaltenskodizes

Damit stets die anspruchsvollsten Leitlinien befolgt werden, hat der Vorstand von Credendo – Short-Term Non-EU Risks eine interne Integritätspolitik (Integrity Policy) sowie einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) verabschiedet. Diese enthalten die Kernprinzipien, die von allen Mitarbeitern des Unternehmens zu beachten sind, sowohl bei Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens als auch im Umgang mit Personen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen wie etwa Gruppengesellschaften, Kunden, Zulieferer, Arbeitnehmer und andere Geschäftspartner.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) legt fest, wie Versicherungsprodukte in der EU konzipiert und vertrieben werden. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der Vorschriften für den Versicherungsmarkt im gemeinsamen Binnenmarkt sowie die Verbesserung von Verbraucherschutzstandards. Die IDD soll gewährleisten, dass Vertreiber Verantwortung für Verbraucherergebnisse übernehmen und die verkauften Produkte den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Diese europäische Richtlinie wurde am 6. Dezember 2018 in belgisches Gesetz umgesetzt. Im Einklang mit den darin enthaltenen Vorschriften setzt sich Credendo – Short-Term Non-EU Risks loyal, fair und professionell für die Interessen seiner Kunden ein.

Credendo – Short-Term Non-EU Risks hat ein Strategiepapier zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten bei der Erbringung von Versicherungsdienstleistungen an seine Kunden erarbeitet. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Credendo – Short-Term Non-EU Risks ist Mitglied von Assuralia, dem Branchenverband belgischer und ausländischer Versicherer, die auf dem belgischen Markt tätig sind. Als Mitglied dieses Verbandes hat Credendo – Short-Term Non-EU Risks dem „Verhaltenskodex für die Versicherungsgesellschaft“ zugestimmt. Die angeschlossenen Versicherungsgesellschaften haben sich diesem Regelwerk verpflichtet, das das Verhältnis zu allen Stakeholdern wie Kunden, Maklern, Wettbewerbern, Mitarbeitern und Aktionären festlegt.

Credendo – Short-Term Non-EU Risks unterstützt die Grundsätze des Verhaltenskodex Kreditversicherung; dieses zwischen den teilnehmenden Partnern geschlossene Gentleman's Agreement beschreibt die Grundsätze, die für die Kreditversicherungsbranche gelten. Das Dokument besitzt keinen juristischen Status, sondern hat die Aufgabe, ein höheres Maß an Transparenz, bessere Kommunikation, Professionalisierung innerhalb der Branche sowie stärkere Nachhaltigkeit zu fördern.

Interne Kontrollinstrumente wie die Compliance-Abteilung gewährleisten und überwachen, dass wir:

  • alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften beachten und befolgen;
  • alle Verhaltenskodizes erfüllen, die für unsere Branche relevant sind;
  • alle Best Practices in unsere Verfahren und Aktivitäten implementieren; und
  • unseren in der Integritätspolitik verankerten internen Grundsätzen und Werten treu bleiben.

WENN SIE MIT UNSEREM SERVICE NICHT ZUFRIEDEN SIND

Obwohl wir unsere Dienstleistungen stets mit größter Sorgfalt und Professionalität zu erbringen suchen und dabei Ehrlichkeit, geschäftsethischen Werten sowie der ständigen Einhaltung aller Gesetze, Regeln, Vorschriften und Best Practices unserer Branche höchste Priorität einräumen, kann es vorkommen, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind.

Ihre Meinung liegt uns dabei sehr am Herzen, da sie uns hilft, unsere Dienstleistungen noch weiter zu verbessern und möglicherweise existierende Compliance-Probleme zu lösen.

Wenn Sie uns darauf aufmerksam machen möchten, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind, können Sie mit Ihrem gewohnten Ansprechpartner Kontakt aufnehmen. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass das Problem auf einer höheren Ebene behandelt werden sollte oder dass das Thema für ein Gespräch mit Ihrem gewohnten Ansprechpartner zu sensibel ist, können Sie sich direkt an unsere Compliance-Abteilung wenden.

Geert Goossens
Compliance Officer
rue Montoyerstraat 3
BE-1000 Brüssel

  • Telefonisch: +32 2 788 85 14

Damit wir unseren Service verbessern und jedwede Probleme oder Hindernisse innerhalb unserer Organisation beheben können, bitten wir Sie, uns Ihren Fall oder Ihre Beschwerde direkt vorzulegen. Wir sind stets bemüht, Ihre Mitteilung innerhalb von maximal 14 Tagen zu bearbeiten. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so setzen wir Sie davon rechtzeitig in Kenntnis. In einem solchen Fall teilen wir Ihnen sowohl den Grund für die Verzögerung als auch die zu erwartende Bearbeitungszeit mit.

Sollte unsere endgültige Entscheidung nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sich alternativ an den Ombudsmann der Versicherungsbranche wenden: www.ombudsman.as.

GRUPPENWEITE WHISTLEBLOWER-POLITIK

Bei Credendo legen wir größten Wert auf die Einhaltung von Gesetzen, Verfahren und internen Richtlinien, da wir der Meinung sind, dass Integrität, Ethik und persönliche Verantwortung für den Erfolg unseres Unternehmens entscheidend sind.

Unser Whistleblowing-Portal ermöglicht Ihnen in wenigen Schritten die unkomplizierte Meldung eines Verbrechens oder Vergehens, einer Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses, eines Verstoßes bzw. einer versuchten Verschleierung eines Verstoßes gegen geltendes und bindendes Recht (Gesetze, Vorschriften usw.) oder Integritätsgrundsätze oder eines Verstoßes gegen unseren Verhaltenskodex.

Das Portal ermöglicht Ihnen außerdem die Erstattung einer anonymen Meldung. Dabei können Sie mit den Ermittlern unverändert über den Inhalt der Meldung kommunizieren, ohne jedoch Ihre Identität preiszugeben.

Whistleblowing-Meldungen werden von der Compliance-Abteilung vertraulich und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften verarbeitet.

Whistleblower genießen Rechtsschutz, sofern die meldende Person einen Verstoß in gutem Glauben meldet, das heißt, sie hat hinreichenden Grund zu der Annahme, dass die von ihr gemeldeten Sachverhalte zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen.

Hier gelangen Sie zur Whistleblower-Plattform.

Obwohl wir Verstoßmeldungen bevorzugt über den internen Meldekanal erhalten, besteht auch die Möglichkeit, bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eine externe Meldung einzureichen, zum Beispiel bei der Belgischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht oder dem Föderalen Ombudsmann.